Info

 

 

Das Deutsche Sportab- zeichen ist als Ehren- zeichen staatlich anerkannt (Bundes- gesetzblatt Teil I 1958, S. 422).
Es darf nur getragen werden, wenn es ord- nungsgemäß verliehen worden ist und der Beliehene hierüber eine Verleihungsur- kunde oder ein Besitz -zeugnis  inne hat (§ 8 des Ordensgesetzes).