Das Deutsche Sportab-
zeichen ist als Ehren- zeichen staatlich anerkannt (Bundes-
gesetzblatt Teil I 1958, S. 422). Es darf nur getragen
werden, wenn es ord- nungsgemäß verliehen
worden ist und der Beliehene hierüber eine Verleihungsur-
kunde oder ein Besitz -zeugnis inne hat (§
8 des Ordensgesetzes). |